Wie bieten tragfähige Lösungen

Das Honorar wird beim Erstgespräch mit Ihnen vereinbart und bemisst sich meist nach Zeitaufwand. Der Stundensatz richtet sich insbesondere nach Dringlichkeit, Bedeutung und Schwierigkeit des Falls. Pauschalpreise sind für gewisse Tätigkeiten und Rechtsstreitigkeiten möglich. Auch sind wir für Unternehmen als Hausjuristen tätig und bieten individuelle Paketpreise an.

Sollten Sie nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen, um die im Zusammenhang mit Ihrem Verfahren anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten selber zu tragen, stellen wir für Sie gerne das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege oder Einsetzung als amtlicher Strafverteidiger. Bei Gewährung werden die Gerichts- und Anwaltskosten einstweilen vom Staat bezahlt.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie Ihre Versicherung unbedingt vorgängig über den Schadenfall orientieren. In der Regel besteht freie Anwaltswahl. Gerne holen wir alsdann eine Kostengutsprache für Sie ein.